Auslands- und Reiseversicherung
KFZ Versicherung
Für den Fall, dass du während eines Auslandsaufenthalts medizinische Versorgung benötigst, ist die Auslandskrankenversicherung die optimale Wahl, um die anfallenden Kosten zu decken. Zudem übernimmt sie die Ausgaben für einen eventuellen Rücktransport, die andernfalls von dir selbst getragen werden müssten.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte im Ausland ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei einem Aufenthalt von weniger als einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest zahlen müssen, wenn du deine gebuchte Reise aus unerwarteten Gründen wie Krankheit stornieren musstest oder deine Meinung geändert hast.
Ähnlich wie bei der Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur im Falle dringender Stornierungsgründe. Ein spontaner Abbruch aus Laune heraus wird hier nicht berücksichtigt.
Falls du im Urlaub eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigt hast, unterstützt dich diese Versicherung dabei, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Die Reiseunfallversicherung deckt alle anfallenden Kosten bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Schäden führen und während des Urlaubs aufgetreten sind.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks übernimmt diese Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise, eventuelle Krankenbesuche und weitere Hilfeleistungen.
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Beim Reisen in ferne Länder wie Mallorca, Australien oder die Karibik ist es ratsam, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Die Leistungen, die du in Anspruch nehmen kannst, hängen auch davon ab, wie du in Deutschland versichert bist. Innerhalb der Europäischen Union, in Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein, Island und den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Arzt- und Krankenhauskosten.
Es ist wichtig zu beachten, dass nur die Kosten erstattet werden, die auch ein Einwohner des jeweiligen Landes von seiner Krankenkasse erhalten würde. In einigen Ländern ist die Versorgung nicht ausreichend, und die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland übernimmt keine Kosten für private ärztliche Behandlungen. Daher ist es ratsam, sich zusätzlich zu versichern.
In den europäischen Staaten und der Schweiz reicht in der Regel die allgemeine Krankenversicherungskarte aus, und eine spezielle Auslandskrankenversicherung ist nicht erforderlich. Es ist jedoch ratsam, dass jeder Reisende im Voraus bei seiner Krankenkasse nachfragt, welche Leistungen im Ausland abgedeckt sind, insbesondere bei Reisen außerhalb Europas.
Wenn du dich dennoch für eine Auslandskrankenversicherung entscheidest, sind folgende Leistungen üblicherweise enthalten:
Eine Auslandskrankenversicherung ist innerhalb Europas daher unverzichtbar, und für Behandlungen in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen würde die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland ohnehin keine Kosten übernehmen.
Die private Krankenversicherung gilt weltweit, aber die Deckung kann je nach Anbieter variieren. Manche bieten nur einen Schutz für einen Monat bei Reisen außerhalb Europas, während andere einen unbegrenzten Schutz anbieten. Auch wenn du privat versichert bist, solltest du vor deinem Urlaub prüfen, ob du eine Auslandskrankenversicherung benötigst.
Überprüfe auch, welche Kosten von deiner Versicherung übernommen werden, da beispielsweise in vielen Fällen der Rücktransport ins Heimatland nicht abgedeckt ist.
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